Das Amtsgericht Leipzig hat einem Kunden des Veranstalters LMX, der im Juni 2020 eine für September geplante Kanaren-Reise buchte und diese später wegen einer Reisewarnung stornierte, das Recht auf einen kostenlosen Rücktritt abgesprochen. Dem Kunden sei die Möglichkeit einer Reisewarnung bei der Buchung bekannt gewesen, hieß es zur Begründung.