Wie erwartet ist am Freitag das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Versicherungsvertrieb vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Nachdem ursprünglich zur Diskussion stand, ob Reisebüros Versicherungsleistungen überhaupt weiterhin vermitteln dürften, ist nun gewährleistet, dass sie dies im Grundsatz weiter tun können. Nach Einschätzung des Branchenverbandes DRV werden ihnen dabei keine übermäßigen bürokratischen Auflagen gemacht.