Der Bundesfinanzhof hat im Rahmen eines Urteils entschieden, dass Hotels und Pensionen steuerrechtlich zur Kategorie "Verwaltungsvermögen" gehören, welches bei der Erbschaftssteuer nicht begünstigt wird. Nun protestiert der Dehoga gegen dieses Urteil und fordert eine gesetzliche Klarstellung. Der Dehoga ist der Auffassung, dass die Entscheidung dem Willen des Gesetzgebers widersprechen würde, da Beherbergungsbetriebe Arbeitsplätze schaffen und volkswirtschaftliche Leistungen erbringen. Deshalb dürften sie nicht als Verwaltungsvermögen eingestuft werden.