Die Entgelte und Sicherheitsleistungen von Veranstaltern an den Reisesicherungsfonds (DRSF), die zunächst bei einem Prozent beziehungsweise fünf Prozent liegen, sollen auf der Grundlage des prognostizierten Umsatzes für 2022 ermittelt werden. Für die Pflicht zur Absicherung ist dagegen der Umsatz des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres maßgeblich.