Die EU verlangt von Unternehmen eine Berichterstattung über Umwelt, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Die Berichtspflicht der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) greift, wenn zwei der folgenden drei Kriterien erfüllt sind: 20 Millionen Euro Bilanzsumme, 40 Millionen Euro Umsatz oder mehr als 250 Beschäftigte.