Der Zugang zu Events und Gaststätten ist künftig nur Geimpften und Genesenen möglich. Dasselbe gilt für den Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte des täglichen Bedarfs. Das Infektionsschutzgesetz soll zudem so erweitert werden, dass Länder und Kommunen Einschränkungen bei Hotelübernachtungen anordnen können.