Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag entschieden, dass Passagiere bei Flugausfällen und Verspätungen wegen Streiks des Personals einen Anspruch auf Entschädigung haben. Ein Arbeitskampf sei Teil der normalen Unternehmenstätigkeit und kein "außergewöhnlicher Umstand", urteilten die Richter.