Gastgewerbe geht gegen Corona-Maßnahmen juristisch vor
Der Dehoga Bayern lässt im Rahmen eines Normenkontrollantrags die Verhältnismäßigkeit der Corona-Maßnahmen überprüfen. Beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg haben ein Hotelier und ein Gastronom zusammen mit dem örtlichen Dehoga zwei Eilanträge eingereicht, die sich gegen das Beherbergungsverbot und die Schließung der Gastronomie richten. Tophotel