Tägliche News für die Hotellerie

28. April 2015 | 14:31 Uhr
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Mailen

3.000 Euro Schmerzensgeld

3.000 Euro Schmerzensgeld will eine Frau vor Gericht von einem Düsseldorfer Hotel erstreiten, weil beim Duschen die Kaltwasserzufuhr plötzlich gestoppt habe und ihr extrem heißes Wasser über den Rücken gelaufen sei. Dabei habe sie sich verbrüht und Verbrennungen zweiten Grades zugezogen. Dem Hotel wirft sie das Fehlen einer Sicherheitsarmatur vor, die verhindert hätte, dass über 38 Grad heißes Wasser aus dem Duschkopf strömen kann. Das Hotel verweist darauf, dass ein solche nicht vorgeschrieben sei. Das Amtsgericht Düsseldorf wird den Fall morgen verhandeln. Abendzeitung München