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2. April 2026 | 07:00 Uhr
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Mailen

Fake-Bewerber nehmen fehlerhafte Job-Anzeigen ins Visier

Böswillige Bewerber suchen in Stellenanzeigen nach Formulierungen, die gegen das Diskriminierungsverbot nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen. Nach einer Scheinbewerbung und der provozierten Absage fordern sie Entschädigung von bis zu drei Monatsgehältern. Am besten Job-Anzeigen geschlechtsneutral und ohne Altersbezug formulieren und bei Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung die besonderen Prüf- und Einladungspflichten nach dem Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) beachten. Bei einer Anklage empfehlen die Autoren von Beck‑aktuell, umfassende Auskunftsansprüche geltend zu machen.