Airbnb-Subvention
Ein besonders schlauer Salzburger bot seine Wohnung für 29 Euro je Nacht auf dem Sharing-Portal an. Die Geschäfte liefen bereits seit drei Jahren, bis sich verärgerte Nachbarn bei den Behörden beschwerten. Die schoben der Vermietung einen Riegel vor, weil der besagte Wohnraum eine städtische Sozialwohnung war. Und für die ist eine Untervermietung kategorisch ausgeschlossen. Das steht sogar im Mietvertrag. Heise