Oberverwaltungsgericht Lüneburg kassiert Bettensteuer von L
25. Juli 2019, 19:44 Uhr
Oberverwaltungsgericht Lüneburg kassiert Bettensteuer von Lüneburg und Schulenberg: Grundsätzlich dürfe eine Bettensteuer erhoben werden, die beiden Satzungen seien aber nicht differenziert genug gewesen. In Lüneburg seien zum Beispiel Ferienwohnungen nicht berücksichtigt worden, kritisierten die Richter. Der Dehoga erwartet, dass die Kommunen das Geld an die Hoteliers zurückzahlen.
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