A&O gewinnt Prozess um Bettensteuer in Leipzig
Weil die Stadt Leipzig keine überzeugende Berechnung für die Erhebung der Gästetaxe nachweisen kann, hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen im Rahmen einer Normenkontrollklage zugunsten von A&O entschieden. Grundsätzlich infrage steht die Tourismusabgabe damit aber nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Die Bettensteuer der Stadt Leipzig wurde vom Oberverwaltungsgericht Bautzen kassiert
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Die Taxe beträgt in Leipzig für private Übernachtungen drei Euro je Nacht und Person. Die Rechtsgrundlage in Sachsen erlaubt grundsätzlich die Erhebung einer Gästetaxe. Das erhobene Entgelt darf jedoch nicht für die allgemeine Haushaltsfinanzierung verwendet werden. "Rechtlich handelt es sich bei der Tourismusabgabe um eine Gegenleistung für das touristische Angebot der Stadt – also muss sie auch in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit diesen Einrichtungen stehen", sagt der Rechtsanwalt von A&O, Florian Schöfer.