Arbeitsministerin lockert Dokumentationsregel beim Mindestlo
Arbeitsministerin lockert Dokumentationsregel beim Mindestlohn: Haben Mitarbeiter in den vergangenen zwölf Monaten mindestens 2.000 Euro monatlich brutto verdient, entfällt die Aufzeichnungspflicht von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit. Bei Minijobbern und Saisonarbeitern bleibt es allerdings bei der Schwelle von 2.958 Euro. FAZ