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27. Februar 2024 | 21:13 Uhr
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Behörde leitet Verfahren gegen Numa in Düsseldorf ein

Das gerade erst eröffnete Numa-Apartmenthaus "Leo" in Düsseldorf muss möglicherweise wieder geschlossen werden. Die Stadtverwaltung sieht nach einer ersten Untersuchung den Verdacht der zweckfremden Nutzung von Wohnraum bestätigt und hat ein Verfahren gegen Numa eingeleitet. 

Numa Serviced Appartment Düsseldorf

Die Numa-Apartments in Düsseldorf könnten schon bald nicht mehr für zur Kurzzeitvermietung angeboten werden

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"Ziel des ordnungsbehördlichen Verfahrens ist die Einstellung der geplanten Vermarktungsabsichten bzw. die Zuführung der Wohneinheiten in den allgemeinen Wohnungsmarkt", heißt es in einer Antwort der Stadtverwaltung auf Anfrage der Ratsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung. 

Dort war nach einem Pressebericht über das neue Numa-Objekt in bester Düsseldorfer Citylage die Frage diskutiert worden, ob es rechtmäßig sei, dass die 30 Numa-Wohnungen tageweise zu Hotelpreisen vermietet werden. Denn die Bauaufsicht hatte die Nutzung des Gebäudes durch Numa im Jahr 2021 zwar genehmigt – allerdings nicht für eine Kurzzeitvermietung, sondern für ein Konzept, welches überwiegend auf Langzeitvermietung ausgerichtet sei.

In der Sitzung erklärte nun die Behörde erneut, dass für das Gebäude im Mai 2017 eine Wohnnutzung genehmigt war. "Antragsgemäß wurden zwei Wohnhäuser mit einer gewerblichen Nutzung im Erdgeschoss genehmigt. Eine Nutzungsänderung wurde bis heute nicht beantragt. Aufgrund der vorliegenden Anfragen scheint die tatsächliche Nutzung von der Genehmigung abzuweichen", gibt die Verwaltung zu Protokoll. Zudem sei bis zum 23.02.2024  kein Antrag auf eine Wohnraum-Identitätsnummer gestellt worden. 

Weiterhin erklärte die Behörde, dass sich baurechtlich Unterschiede zwischen einer gewerblichen Wohnnutzung und einer "normalen" Wohnnutzung ergeben können. "Diese beziehen sich u.a. auf die Themen Brandschutz und Stellplätze, aber auch zum Beispiel verkehrliche und immissionsrechtliche Belange". Die Behörde werde nun zunächst den Verfügungsberechtigten (also den Eigentümer) als auch die Nutzungsberechtigte (Numa als Betreiber) um Stellungnahme bitten, heißt es weiter. 

Gegenüber der Rheinischen Post sagte Numa-Sprecher Joachim Guentert: "Wir haben alle erforderlichen Genehmigungen für kurz-, mittel- und langfristige Aufenthalte seitens der Stadt Düsseldorf. Die Genehmigungsdokumentation ist im Verantwortungsbereich des Eigentümers."

Auf Nachfrage von Hotel vor9 war bis Redaktionsschluss von Numa keine weitere Stellungnahme zu erhalten.

Pascal Brückmann

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