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29. September 2022 | 13:45 Uhr
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Beleuchtungsverbot gilt nicht während der Öffnungszeit

Hotelschriftzug Beleuchtung Werbung Foto iStock Vadim Sazhniev
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Laut einem Beschluss der Bundesregierung dürfen Namenszüge von Hotels während der Öffnungszeit beleuchtet werden, auch nach 22 Uhr. In der bisherigen Fassung der Energiesicherungsverordnung war das nicht erlaubt. Die Regelung gilt bis Ende Februar. Tageskarte

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