Beleuchtungsverbot gilt nicht während der Öffnungszeit

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Laut einem Beschluss der Bundesregierung dürfen Namenszüge von Hotels während der Öffnungszeit beleuchtet werden, auch nach 22 Uhr. In der bisherigen Fassung der Energiesicherungsverordnung war das nicht erlaubt. Die Regelung gilt bis Ende Februar. Tageskarte