Bundesgerichtshof hebt Freispruch für Hohe-Düne-Investor auf
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Zweimal war der Investor der Yachthafenresidenz Hohe Düne bei Rostock, Per Harald Løkkevik, vom Vorwurf des Subventionsbetrugs freigesprochen worden, jetzt hob der Bundesgerichtshof den Freispruch auf. Das Landgericht Schwerin habe in seiner Entscheidung keine ausreichenden Feststellungen getroffen, um den Tatbestand des Subventionsbetrugs bei der Beantragung von Fördermitteln zu prüfen, kritisiert der BGH und verwies den Fall zurück. NDR