Bundestag beschließt Mindestlohn für Azubis
Auszubildende sollen im ersten Lehrjahr mindestens 515 Euro bekommen. Der Betrag wird in den nächsten Jahren schrittweise auf 620 Euro angehoben und ab 2024 ist der Azubi-Mindestlohn fest an die Entwicklung der Azubi-Vergütungen gekoppelt. Die Gewerkschaft NGG begrüßt die Entwicklung.
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"Wir erwarten, dass sich insbesondere die Ausbildung in den Berufen mit hohen Abbrecherquoten – im Lebensmittelhandwerk und Gastgewerbe – deutlich verbessert", sagt die stellvertretende NGG-Vorsitzende Claudia Tiedge. Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf sei das Reformpaket vor allem bei der Freistellung für die Berufsschule und vor der Abschlussprüfung sowie der Klarstellung bei der Lernmittelfreiheit deutlich besser geworden. Volljährige Azubis müssen nach einem langen Berufsschultag nicht mehr in ihren Betrieb zurückkehren. FAZ, NGG