Denkfabrik legt Rechtsgutachten zu Indexmieten vor
Viele Hotel-Mietverträge enthalten Indexklauseln, die durch die hohe Inflation massive Auswirkungen auf die Mieten haben. Auf Anregung des Wirtschaftsministeriums hat die Denkfabrik Zukunft der Gastwelt (DZG) in einem Rechtsgutachten Möglichkeiten aufgezeigt, wie eine Indexmiet-Preis-Spirale gebremst werden kann, etwa durch einen Gewerbemietpreis-Index.
![Vertrag Mietvertrag Kaufvertrag Foto iStock Wasan Tita](https://www.hotelvor9.de/var/site/storage/images/_aliases/article_16x9/6/7/1/4/2134176-1-ger-DE/05f639fe1938-Vertrag-Mietvertrag-Kaufvertrag-Foto-iStock-Wasan-Tita.jpg)
iStock Wasan Tita
Das Rechtsgutachten enthält einen Reihe von Vorschlägen zur Gestaltung von Indexklauseln
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Die beauftragte Münchner Kanzlei Steinpichler Rechtsanwälte schlägt in ihrem Gutachten dem Gesetzgeber vor, beim Verzicht oder der Begrenzung von Indexklauseln den Vermieter steuerlich zu begünstigen, beispielsweise durch Abschreibungen oder bei der Berechnung der Gewerbesteuer. Die Experten sehen zudem vor, anstelle des Einsatzes des Verbraucherpreisindex einen von Experten zu entwickelnden Gewerbemietpreisindex bei Indexklauseln zu verwenden und die jährliche Indexmieterhöhung auf vier Prozent der Vorjahresnettokaltmiete zu begrenzen.
Eine Kurz- und Langfassung des Gutachtens kann auf der Homepage der Denkfabrik Zukunft der Gastwelt heruntergeladen werden.