EU macht Weg frei für Lieferkettengesetz
Das Europaparlament und die EU-Staaten haben sich auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. Damit sollen große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Es gilt für Firmen ab einem Umsatz von 150 Millionen Euro und mit mehr als 500 Beschäftigten. Für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU gilt es, wenn deren Umsatz 300 Millionen Euro übersteigt. Tagesschau