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24. August 2020 | 07:00 Uhr
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Gema erstattet Gebühren zurück

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Dietmar Dahmen: Reiten Sie den Hai des Wandels

Visionär und Top-Speaker Dietmar Dahmen inspiriert mit radikaler Kundenzentrierung und Transformation. Entdecken Sie, wie Hotels den „Hai des Wandels“ sicher reiten. Live beim QR REDEBEDARF „NextGuest: data. travel. future.“ am 23. Oktober 2025 in Frankfurt – kostenfrei für Hoteliers! Information & Anmeldung  

Für den Zeitraum behördlich veranlasster Schließungen müssen Gastrobetriebe keine Gema-Lizenzgebühren bezahlen. Darauf hat der Dehoga Bayern seine Mitglieder hingewiesen. Gezahlte Beträge werden rückerstattet oder mit offenen Forderungen verrechnet. Voraussetzung dafür ist, dass betroffene Unternehmen ihre Betriebsschließungszeiten der Gema ab Mitte September melden. AHGZ

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