Gema erstattet Gebühren zurück
Für den Zeitraum behördlich veranlasster Schließungen müssen Gastrobetriebe keine Gema-Lizenzgebühren bezahlen. Darauf hat der Dehoga Bayern seine Mitglieder hingewiesen. Gezahlte Beträge werden rückerstattet oder mit offenen Forderungen verrechnet. Voraussetzung dafür ist, dass betroffene Unternehmen ihre Betriebsschließungszeiten der Gema ab Mitte September melden. AHGZ