Geschäftsführerin der Sinti-Union klagt gegen Hotelier
Die Geschäftsführerin der Sinti-Union Schleswig-Holstein, Kelly Laubinger, wehrt sich gegen eine ihrer Meinung nach diskriminierende Behandlung durch einen Hotelier in Neumünster. Dieser lehnte ihre Buchung mit der Begründung ab, dass mit dem Namen Laubinger schlechte Erfahrungen gemacht wurden, da nach Aufenthalten von Personen mit diesem Nachnamen keine Zahlungen erfolgt seien.
Interessenbekundungsverfahren Schloss Berge, Gelsenkirchen
In Gelsenkirchen-Buer besteht die Möglichkeit, das repräsentative Schloss Berge mit Gastronomie, Biergarten und Hotelzimmern zu pachten. Die stilvolle und gehobene Anlage liegt inmitten eines weitläufigen Parks. Abgabefrist für die Interessenbekundung ist der 31. Januar 2026. Mehr erfahren
Über den Fall berichtete der Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag (Abo) ausführlich. Laubinger, die sich seit Jahren gegen Antiziganismus engagiert und selbst Enkelin von Holocaust-Überlebenden ist, sieht in der Ablehnung der Buchung einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und spricht von einem Beispiel für strukturelle Diskriminierung. Sie hat ein Schiedsverfahren, wie es im Gleichbehandlungsgesetz vorgesehen ist, eingeleitet und ist bereit, notfalls bis zum Bundesgericht zu gehen.
Der Hotelier rechtfertigte gegenüber der SHZ seine Entscheidung mit negativen Erfahrungen aus der Vergangenheit, betonte jedoch, nicht gewusst zu haben, dass Laubinger eine Sinteza ist. Laubinger betont gegenüber der Zeitung, explizit im Namen der Sinti-Union gebucht zu haben.