Hessen stellt Betriebe an den Hygienepranger
Gravierende Hygienemängel, unter anderem in Restaurants, Cafés und Gaststätten, bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist, sind ab sofort auf der Internetseite "Verbraucherfenster Hessen" nachzulesen. Dabei wird auch der Name des betreffenden Unternehmens genannt. Der Bundesrat hat am Freitag hierzu das entsprechende Gesetz verabschiedet. FAZ