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11. April 2024 | 15:56 Uhr
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Mailen

Hotelreportage bringt die Schweiz in Wallung

"Nach einem solchen Aufenthalt will man nicht mehr in die Schweiz", sagt die Schweizer Politikerin Jacqueline de Quattro (Foto). Anlass ist der Bericht eines Reporters des Magazins Blick über "das schlechteste Hotel der Westschweiz". Auch der Dachverband Gastro Vaud und die Association Romande des Hôteliers zeigen sich bestürzt.

Jacqueline de Quattro Foto Das Schweizer Parlament Jacqueline de Quattro

Jacqueline de Quattro sorgt sich um den Ruf der Schweiz

Unter anderem durch Google-Bewertungen hat der Blick-Reporter Amit Juillard das vermeintlich schlechteste Hotel der Westschweiz ausfindig gemacht. In seinem Artikel dokumentieren zahlreiche Fotos und Beschreibungen die vielen Mängel, zeigen Schmutz und viele wirklich nicht einladende Umstände. Juillard beklagt sich über ekelhaften Geruch, Feuchtigkeit, Schimmel und schlechtes Essen, lobt aber auch, wenn es möglich ist: "Zum Dessert gibt es Tarte Tatin. Sie schmeckt ziemlich gut." Doch das war die Ausnahme.

Der Hotelmanager streitet alles ab

Der Reporter bestätigt die vielen negativen Bewertungen und Kommentare im Internet. Mit 120 Franken ist der Übernachtungspreis auch kein Schnäppchen. Nach mehreren Versuchen konnte Juillard den Hotelmanager erreichen und zu den Umständen befragen. Der schob die Verantwortung beiseite und bezweifelte die Erfahrungen des Reporters.

Möglicherweise Verstöße gegen das Gaststätten-Gesetz

"Dieses Lokal macht unserer touristischen Tradition keine Ehre und schadet der Gastronomie- und Hotelbranche", sagt Jacqueline de Quattro gegenüber Blick. Das Wort der 63-Jährigen hat Gewicht, denn sie ist Abgeordnete des Nationalrats, Vorstandsmitglied des Schweizer Tourismusverbands und leitete auch das Amt für Verbraucherschutz (OFCO), das für die Inspektionen von Restaurants zuständig ist. Sie rät den Verantwortlichen in dem betreffenden Hotel Hygienekontrollen durchzuführen. Der Anwalt David Raedler erkennt überdies in Juillards Reportage drei mögliche Verstöße gegen das Schweizer Gesetz über Gaststätten und Schankwirtschaften.

Name des Hotels wird nicht genannt

Blick verzichtet auf die Namensnennung des Hotels, denn es sei nicht die Aufgabe des Magazins, das Hotel anzuprangern. Die ursprüngliche Absicht sei es gewesen, die Relevanz der Bewertungen von Hotelbetrieben durch Nutzer auf digitalen Plattformen zu überprüfen.

Frank Winter

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