HRS verteidigt Herausnahme der Berliner A&O Hotels aus dem S
HRS verteidigt Herausnahme der Berliner A&O Hotels aus dem System: Das Hotelportal komme lediglich den gesetzlichen Vorschriften zur Preisangabenverordnung nach. Die Berliner Citytax sei eine indirekte Steuer, die vom Hotel geschuldet werde und im Endpreis enthalten sein müsse. tophotel.de