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8. Dezember 2025 | 17:33 Uhr
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Jeder zweite Job im Gastgewerbe zählt zum Niedriglohnsektor

Im April 2025 lag die Niedriglohnschwelle bei 14,32 Euro. Laut Statistischem Bundesamt zählt jeder sechste Job in Deutschland zum Niedriglohnsektor. Im Gastgewerbe ist der Anteil mit 51 Prozent am höchsten. Besserverdienende verdienen fast das Dreifache der Geringverdienenden.

Tarifverhandlung Lohn

Im Gastgewerbe liegt der Niedriglohnanteil bei 51 Prozent

Das Statistische Bundesamt zählt zum April 2025 rund 6,3 Millionen Beschäftigungsverhältnisse im Niedriglohnsektor. Der Anteil liegt wie im Vorjahr bei 16 Prozent. Innerhalb von zehn Jahren sank die Quote von 21 auf 16 Prozent. Den stärksten Rückgang gab es zwischen 2022 und 2023, als der gesetzliche Mindestlohn von 9,82 auf 12 Euro stieg. Zum Niedriglohnsektor zählen alle Jobs, die weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttostundenverdienstes ohne Sonderzahlungen bringen. Diese Schwelle lag im April 2025 bei 14,32 Euro, ein Jahr zuvor bei 13,79 Euro.

Gastgewerbe mit höchstem Anteil

Besonders betroffen ist das Gastgewerbe: Gut die Hälfte aller Beschäftigungsverhältnisse (51 Prozent) liegt unterhalb der Niedriglohnschwelle. Hohe Anteile verzeichnet auch die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft mit 45 Prozent sowie Kunst, Unterhaltung und Erholung mit 36 Prozent. In der öffentlichen Verwaltung beträgt der Anteil lediglich zwei Prozent, in Bildung und Finanzbranche sechs Prozent.

Lohnspreizung bleibt bestehen

Der Abstand zwischen Gering- und Besserverdienenden bleibt nahezu unverändert. Wer zu den oberen zehn Prozent gehört, verdient ab 39,65 Euro pro Stunde und damit das 2,95-Fache des unteren Dezils, also die Grenze, bis zu der die unteren zehn Prozent der Werte liegen, mit 13,46 Euro. Zwischen April 2024 und April 2025 stiegen die Verdienste im unteren Bereich um 3,5 Prozent, beim Median um 3,9 Prozent und bei den Top-Verdienern um 1,5 Prozent.

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