Tägliche News für die Hotellerie

9. September 2021 | 18:58 Uhr
Teilen
Mailen

Kein Recht auf Impfstatus-Abfrage von Gastgewerbe-Personal

In besonders sensiblen Bereichen, wie der Pflege oder im Krankenhaus, dürfen Arbeitgeber künftig den Corona-Impfstatus abfragen. Das Gastgewerbe gehört nach juristischer Einschätzung nicht dazu, teilt der Dehoga mit. Einzige Ausnahme ist demnach ein 2G-Modell, wie es in Hamburg umgesetzt wird. Dort ist die 2G-Option laut Corona-Rechtsverordnung ausdrücklich für Gäste und Mitarbeiter gültig, was das Fragerecht für Arbeitgeber einschließt. Tageskarte

Anzeige Reise vor9