Keine Lockdowns im Infektionsschutzgesetz vorgesehen
Der Bundestag hat das novellierte Infektionsschutzgesetzes beschlossen, das ab Oktober bis 7. April gelten soll. Justizminister Marco Buschmann (FDP) (Foto) sagte zum Gesetzesentwurf: "Der enthält keine Lockdowns, keine Betriebsschließungen, keine Schulschließungen, keine Demonstrationsverbote."

FDP
Justizminister Marco Buschmann bekräftigt, dass es keine Lockdowns geben wird
Dietmar Dahmen: Reiten Sie den Hai des Wandels
Visionär und Top-Speaker Dietmar Dahmen inspiriert mit radikaler Kundenzentrierung und Transformation. Entdecken Sie, wie Hotels den „Hai des Wandels“ sicher reiten. Live beim QR REDEBEDARF „NextGuest: data. travel. future.“ am 23. Oktober 2025 in Frankfurt – kostenfrei für Hoteliers! Information & Anmeldung
Die Länder können eigenständig Schutzvorkehrungen anordnen, etwa eine Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen, wie etwa Hotels und Restaurants. Laut dem Entwurf sind jedoch für Personen mit Testnachweis sowie frisch Geimpfte oder Genesene Ausnahmen im Freizeitbereich vorzusehen.
Bei einer konkreten Gefahr für das Gesundheitssystem und die kritische Infrastruktur können die Länder mit einem Landtagsbeschluss weitergehende Auflagen zur Nutzung von Schutzmasken ohne Ausnahmen, Abstandsgebote oder Teilnehmerobergrenzen bei Veranstaltungen in Innenräumen beschließen. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Er berät nächst Woche über das Gesetz.