Die Länder können eigenständig Schutzvorkehrungen anordnen, etwa eine Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen, wie etwa Hotels und Restaurants. Laut dem Entwurf sind jedoch für Personen mit Testnachweis sowie frisch Geimpfte oder Genesene Ausnahmen im Freizeitbereich vorzusehen.
Bei einer konkreten Gefahr für das Gesundheitssystem und die kritische Infrastruktur können die Länder mit einem Landtagsbeschluss weitergehende Auflagen zur Nutzung von Schutzmasken ohne Ausnahmen, Abstandsgebote oder Teilnehmerobergrenzen bei Veranstaltungen in Innenräumen beschließen. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Er berät nächst Woche über das Gesetz.
