Kritik an Ausweitung des Tierhaltungskennzeichnungs-Gesetzes
Eine Verbändeallianz unter Teilnahme des Dehoga warnt vor der geplanten Ausweitung des Tierhaltungskennzeichnungs-Gesetzes auf Gastronomie und Außer-Haus-Verpflegung. Die Verbände kritisieren hohe Bürokratiekosten, Wettbewerbsnachteile und fehlendes Verbraucherinteresse. Die Politik prüft derzeit die Umsetzung.

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Die Verbände befürchten noch mehr Bürokratie durch das Tierhaltungskennzeichnungs-Gesetzes
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Die geplante Ausweitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf Gastronomie und verarbeitete Produkte stößt auf Widerstand. In einem gemeinsamen Positionspapier lehnen der Dehoga und weitere Verbände die Maßnahme ab. Sie warnen vor zusätzlichen Belastungen für Betriebe und fehlendem Nutzen für Gäste.
Vier zentrale Kritikpunkte
Die Verbände kritisieren vor allem den bürokratischen Aufwand. Gastronomen müssten Lieferketten dokumentieren und Speisekarten laufend aktualisieren. Fehlerhafte Angaben könnten rechtliche Folgen haben. Zudem drohten Wettbewerbsnachteile für deutsche Produzenten, da Importware nicht gekennzeichnet werden müsste.
Kleine und mittelständische Betriebe seien besonders gefährdet. Viele verfügten nicht über die nötigen Ressourcen, um die Anforderungen umzusetzen. Die Folge könnten Angebotskürzungen oder Geschäftsaufgaben sein.
Zweifel am Nutzen für Gäste
Laut Branchenangaben spielt die Tierhaltungskennzeichnung für Gäste beim Restaurantbesuch kaum eine Rolle. Viele Betriebe engagierten sich freiwillig für mehr Tierwohl und informierten transparent, ohne gesetzliche Vorgaben.
Appell an die Politik
Die Verbände fordern die Bundesregierung auf, von der geplanten Ausweitung abzusehen. Die Maßnahme schaffe Bürokratie, ohne einen spürbaren Mehrwert für Tierwohl oder Verbraucher zu liefern. Die Entscheidung soll bis März 2026 fallen.