Richter gewährt Mietnomaden Rückkehr in Fewo
Ein kurioses Urteil dürfte für Kopfschütteln bei Hoteliers und Eigentümer sorgen: Das Amtsgericht Lemgo gewährte einem bundesweit als Mietnomaden bekannten Paar trotz nicht bezahlter Miete wieder Zutritt zu einer besetzten Ferienwohnung. Der Richter wertete den vorherigen Rauswurf des Vermieters als "verbotene Eigenmacht" und stellten den Mietnomaden einen vollstreckbaren Titel aus. Die Betrüger waren zuvor bereits in Hotels aufgefallen, in denen sie sich mit falschen Angaben einmieteten und nie zahlten. Zurück in die Ferienwohnung dürfen sie dennoch nicht. Die Vermieter verhinderten die Zwangsvollstreckung mit einer Sicherheitsleistung. Bild