Eine Rechtsanwältin weigerte sich, ihre Hotelrechnung von rund 1.300 Euro zu bezahlen, nachdem sie im Restaurant des Hotels angeblich eine Ratte gesehen hatte. Daraufhin sprach das Fünf-Sterne-Hotel ihr gegenüber ein Hausverbot aus, wogegen die Anwältin wiederum Klage erhob. Das Amtsgericht München urteilte jetzt, dass das Hotel das Recht hatte, das Hausverbot auszusprechen. Begründung: Es gebe schließlich genügend Alternativen für vergleichbare Hotels in München, und das Hotel müsse mit der zahlungsunwilligen Kundin keine neuen Verträge eingehen. LTO