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2. März 2026 | 07:00 Uhr
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Gerichtsurteil zu Gema und Hotel-TV über Kabelanlage

Das Oberlandesgericht München entschied die Frage "Reicht mein Gema-Vertrag, um meinen Gästen ganz normales Fernsehen auf dem Zimmer anzubieten?" mit Ja. Dies gilt, wenn das TV-Signal über eine hauseigene Kabelanlage weitergeleitet wird und der Gema-Vertrag die Rechte der Zentralstelle für die Wiedergabe von Fernsehsendungen (ZWF) einschließt. Für Fernsehgeräte mit Zimmerantenne ist gar keine Lizenz erforderlich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gastgewerbe-Magazin

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