Gerichtsurteil zu Gema und Hotel-TV über Kabelanlage
Das Oberlandesgericht München entschied die Frage "Reicht mein Gema-Vertrag, um meinen Gästen ganz normales Fernsehen auf dem Zimmer anzubieten?" mit Ja. Dies gilt, wenn das TV-Signal über eine hauseigene Kabelanlage weitergeleitet wird und der Gema-Vertrag die Rechte der Zentralstelle für die Wiedergabe von Fernsehsendungen (ZWF) einschließt. Für Fernsehgeräte mit Zimmerantenne ist gar keine Lizenz erforderlich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gastgewerbe-Magazin