Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Wird eine Pauschalreise durch massive Mängel wie Baulärm oder geschlossene Anlagen faktisch wertlos, können Reisende den vollen Reisepreis zurückverlangen – auch wenn Unterkunft und Verpflegung genutzt wurden. Ausschlaggebend sei, dass die Reise ihren Zweck verliere. Der Veranstalter haftet, sofern er über die Umstände informiert war oder sie hätte kennen müssen. Strafschadenersatz bleibt unzulässig, über Einzelfälle entscheiden nationale Gerichte. Tagesspiegel