Zur Beantwortung der Frage, ob im Fall der Stornierung einer Reise Stornokosten zu bezahlen sind, wenn die Reise wegen veränderter Bedingungen zwischen Storno und Reiseantritt ohnehin abgesagt werden muss, hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag kein Urteil gefällt. Er verwies den Fall wegen ungeklärter Fragen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH).