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2. Februar 2026 | 07:00 Uhr
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Anwalt des Hotelmitarbeiters widerspricht Gil Ofarim

Der Rechtsanwalt des zu Unrecht beschuldigten ehemaligen Westin-Managers widerspricht den Behauptungen von Gil Ofarim (Foto) im RTL-Dschungelcamp. Eine Verschwiegenheitsverpflichtung, die den Sänger am Sprechen hindere, sei nicht bekannt.

Ofarim Gil Foto Ina Bohnsack

Derzeit im RTL-Dschungelcamp: Gil Ofarim

Mehr als zwei Jahre nach dem Geständnis von Gil Ofarim im Verleumdungsprozess meldet sich nun der Anwalt des damals falsch beschuldigten Hotelmitarbeiters zu Wort. In einer Presseerklärung widerspricht Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner den Aussagen, die der Sänger in der vergangenen Woche im RTL-Dschungelcamp getätigt hatte. Ofarim hatte dort behauptet, eine Verschwiegenheitsklausel hindere ihn daran, über den Antisemitismus-Skandal von 2021 zu sprechen.

Unterlassungserklärung statt Schweigepflicht

Laut der Kanzlei Baumgärtner & Friedrich existiert zwar eine Unterlassungserklärung zwischen den Parteien. Eine darüber hinausgehende Verschwiegenheitsverpflichtung sei jedoch "nicht bekannt". In der Unterlassungserklärung verpflichte sich Ofarim gegenüber dem ehemaligen Hotelmanager, "bestimmte Handlungen und Aussagen strafbewehrt zu unterlassen", so der Anwalt. Diese bezögen sich auf die dem Strafverfahren vor dem Landgericht Leipzig zugrunde gelegten Vorwürfe. Das bedeutet laut Baumgärtner: Ofarim darf seine falschen Behauptungen nicht wiederholen. Aber er könnte sich durchaus reumütig äußern oder über bestimmte Aspekte des Falls sprechen.

Geständnis und Entschuldigung vor Gericht

Der Fall geht auf den Oktober 2021 zurück. Damals hatte Ofarim in einem Video behauptet, ein Mitarbeiter des Westin Hotels in Leipzig habe ihn aufgefordert, seine Davidstern-Kette abzunehmen. Der Vorwurf der antisemitischen Diskriminierung verbreitete sich rasant in den sozialen Medien und löste eine Welle der Empörung aus. Doch wie sich herausstellte, hatte der Sänger den Vorfall erfunden.

Im November 2023 gestand Ofarim vor dem Landgericht Leipzig, dass die Vorwürfe falsch waren. Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer Geldauflage von 10.000 Euro an die Jüdische Gemeinde Leipzig und den Trägerverein des Hauses der Wannseekonferenz eingestellt. Der zu Unrecht beschuldigte Hotelmitarbeiter leidet laut einem Bericht des Stern nachhaltig unter den Folgen der Falschbeschuldigung. Er habe Schlafstörungen und befinde sich in psychologischer Behandlung. Seinen Job im Westin Leipzig musste er aufgegeben. 

Pascal Brückmann

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