Gericht stoppt Toilettengebühr in Berliner Gaststätte
Das Kammergericht Berlin hat die Toilettengebühr in einer Gaststätte beim Berliner Oktoberfest für unzulässig erklärt. Die Betreiberin verlangte einen Euro pro Besuch oder fünf Euro für die "Toilettenflatrate". Die Richter stellten klar, dass Gäste laut Berliner Gaststättenverordnung kostenlosen Zugang zu Sanitäranlagen haben müssen. Die Berliner Verbraucherzentrale hatte geklagt und sagt: Nur Nicht-Gästen dürfe die Nutzung untersagt oder gegen eine kleine Gebühr gestattet werden. LTO