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16. Dezember 2025 | 16:39 Uhr
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Hotels gewinnen gegen Booking und hoffen auf Schadenersatz

Das Landgericht Berlin hat den deutschen Hotels im Streit mit Booking den Rücken gestärkt und entschieden, dass die langjährige Anwendung von Bestpreisklauseln ein Verstoß gegen EU-Wettbewerbsrecht war. Nun können die rund 1.000 Hoteliers, die gegen die Buchungsplattform geklagt hatten, Schadenersatz gelten machen.

Justitia

Schlappe für Booking beim Berliner Landgericht

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Interessenbekundungsverfahren Schloss Berge, Gelsenkirchen

In Gelsenkirchen-Buer besteht die Möglichkeit, das repräsentative Schloss Berge mit Gastronomie, Biergarten und Hotelzimmern zu pachten. Die stilvolle und gehobene Anlage liegt inmitten eines weitläufigen Parks. Abgabefrist für die Interessenbekundung ist der 31. Januar 2026. Mehr erfahren

Mit einem am Dienstag verkündeten Urteil hat das Landgericht Berlin deutschen Hotels im Rechtsstreit mit Booking grundsätzlich Recht gegeben. Die Richter stellten fest, dass die vom Online-Buchungsportal über Jahre verwendeten Bestpreis- beziehungsweise Paritätsklauseln gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen haben. Damit folgt das Gericht der Linie des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der bereits im September 2024 entschieden hatte, dass solche Klauseln unter das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen nach Artikel 101 AEUV fallen.

Konkret ging es um sogenannte enge und weite Bestpreisklauseln, die Hotels untersagten, Zimmer auf der eigenen Website oder über andere Vertriebskanäle günstiger anzubieten als auf Booking. Diese Praxis habe den Wettbewerb eingeschränkt und die Preishoheit der Betriebe erheblich beeinträchtigt, argumentieren die klagenden Hotels. Mehr als 1.000 deutsche Häuser hatten sich dem Verfahren angeschlossen.

Urteil "ein Meilenstein für die Branche"

"Booking.com ist mit der Argumentation, Paritätsklauseln seien ein legitimes Wettbewerbsinstrument, auf ganzer Linie gescheitert", sagt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbands Deutschland (IHA). Das Urteil sei ein Meilenstein für die Branche. Die konkrete Höhe möglicher Schadenersatzansprüche wird nun in einem weiteren Verfahrensschritt geklärt. Das Berliner Urteil liegt bislang nur mündlich vor und ist noch nicht rechtskräftig.

Booking und mehr als 1.000 deutsche Hotels waren seit Mitte 2020 in dem nun entschiedenen Rechtsstreit vor dem Landgericht Berlin involviert. Ein parallel anhängiges Verfahren von rund 300 weiteren Hotels wird vor dem Bezirksgericht Amsterdam (Rechtbank Amsterdam) geführt, das seine Entscheidung in der kommenden Woche verkünden will.

Booking äußerte sich in einem ersten Statement zurückhaltend zu der nun getroffenen Entscheidung. Das Unternehmen betont, dass das Gericht keine Feststellungen dazu getroffen habe, ob den Hotels tatsächlich ein finanzieller Schaden entstanden sei. "Entsprechend wurde auch keine Entscheidung über Schadenersatz gefällt", erklärt PR-Managerin Nastja Hansen. Zudem verweist Booking darauf, dass die Paritätsklauseln in Deutschland bereits seit 2016 nicht mehr angewendet würden und sich das Urteil ausschließlich auf den deutschen Markt im Zeitraum zwischen 2006 und 2016 beziehe.

Rückenwind für europaweite Sammelklage 

Unabhängig davon erhält die Hotellerie Rückenwind für die geplante europaweite Sammelklage, die von der europäischen Dachorganisation Hotrec unterstützt und von der Stichting Hotel Claims Alliance koordiniert wird. Mehr als 15.000 Hotels aus Europa – darunter rund 4.000 aus Deutschland – haben sich registriert. Die Klage soll noch vor Ende 2025 beim Bezirksgericht Amsterdam eingereicht werden.

Booking weist darauf hin, dass diese Sammelklage ein separates Verfahren darstelle und nicht automatisch aus der Berliner Entscheidung abgeleitet werden könne. Die jeweiligen Marktbedingungen müssten individuell bewertet werden. Trotzdem wundern sich Branchenbeobachter, dass Booking bisher noch keine finanziellen Rückstellungen für das enorme Prozessrisiko vorgenommen hat. Immerhin muss Booking unter Umständen mit einer Milliardenstrafe rechnen.

Pascal Brückmann 

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