Gericht in Amsterdam verschiebt Urteil im Booking-Prozess
Das Bezirksgericht Amsterdam spielt eine zentrale Rolle in der europaweiten Auseinandersetzung zwischen Booking und Hotels um Schadensersatz. Am Mittwoch hat das Gericht entschieden, dass die Beweisaufnahme noch nicht abgeschlossen sei und die Parteien nochmals gehört werden sollen. Booking feiert die Entscheidung des Gerichts als Sieg.
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In dem Verfahren geht es um die Anwendung von Paritätsklauseln in Deutschland durch Booking, als diese dort zwischen 2006 und 2016 bestanden. Doch auch ein Jahrzehnt später ist noch immer keine abschließende Rechtsprechung in Sicht. Denn nun geht die juristische Auseinandersetzung noch einmal in die Verlängerung, und ein finales Urteil zur Zahlung von Entschädigungen wird sich um weitere Monate verzögern. Der Hotelverband IHA um Hauptgeschäftsführer Markus Luthe ist entsprechend wenig begeistert.
Booking dagegen feiert die nächste Etappe in der juristischen Auseinandersetzung. "Wir begrüßen das heutige Urteil des Gerichts in Amsterdam, das unsere zentralen Argumente bestätigt. Obwohl das Verfahren nun seit über fünf Jahren andauert, hat das Gericht bestätigt, dass die Hotels immer noch nicht nachweisen konnten, dass die früheren Paritätsklauseln von Booking.com den Wettbewerb eingeschränkt haben", heißt es in einem Statement. Zudem will Booking wissen, "dass das Gericht Bedenken hinsichtlich der zuvor in Deutschland angewandten engen Marktdefinition geäußert hat und entschieden hat, dass die Austauschbarkeit anderer Vertriebskanäle – wie im Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2024 gefordert – nicht berücksichtigt wurde."
Das zweite Zwischenurteil enthält aber auch aus Sicht des IHA mehrere für die Hotels günstige Feststellungen: Das Gericht bestätigte, dass Paritätsklauseln keine kartellrechtsneutralen Nebenabreden darstellen, und wies zudem die Verjährungseinrede von Booking zurück, heißt es vom Hotelverband in einer ersten Reaktion. IHA-Vorsitzender Otto Lindner sagte, das Urteil sage "nicht mehr und nicht weniger" aus, als dass das Gericht eigenständig entscheiden wolle, und bewertete die Entscheidung als "überwiegend positiv für die Hotels" mit lediglich einer "moderaten Verfahrensverzögerung".
IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe kritisierte indes das Ausblenden deutscher Erkenntnisse als rechtsfehlerhaft und verwies auf die Vorgaben der EU-Kartellschadensersatzrichtlinie. Zugleich bleibe der Verband zuversichtlich, dass Amsterdam letztlich zu denselben Ergebnissen komme wie zahlreiche europäische Gerichte und Kartellbehörden. Zur Erinnerung: Zuletzt hatte auch das Landgericht Berlin im Dezember 2024 einen Kartellrechtsverstoß durch Booking festgestellt.
Fortsetzung folgt.
Pascal Brückmann