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8. Mai 2026 | 07:00 Uhr
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Hotels kommen bei Klage gegen Booking an wichtige Beweise

Die Sammelklage von Hotels gegen Booking kommt voran. Ein Gericht in Amsterdam ordnete die Sicherung historischer Rechnungen an, auf die Booking den Zugriff durch die Hotels versperrt hatte. Ziel ist es, Beweise für mögliche Schäden durch Bestpreisklauseln und hohe Provisionen zu sichern und für das Verfahren nutzbar zu machen, so der Hotelverband IHA.

Booking Amsterdam Eingang

Auf Anordnung des Gerichts wurden in der Booking-Zentrale in Amsterdam prozessrelevante Daten gesichert

Die von mehr als 15.000 Hotels aus Europa unterstützte Sammelklage gegen Booking hat einen wichtigen Zwischenerfolg erreicht. Wie der Hotelverband Deutschland (IHA) mitteilt, hat das Bezirksgericht Amsterdam mehrere Maßnahmen zur Beweissicherung genehmigt. Antragsteller ist die niederländische Stichting Hotel Claims Alliance (SHCA), die die Klage im Namen der beteiligten Hotels führt.

Konkret erteilte das Gericht am 1. Mai die Erlaubnis, historische Rechnungen zu sichern, die Booking vor 2018 an tausende europäische Hotelpartner ausgestellt hatte. Am 4. Mai begann ein Gerichtsvollzieher gemeinsam mit IT‑Spezialisten mit der Durchsetzung dieser Maßnahme in der Zentrale von Booking in Amsterdam. Ziel ist es, relevante Abrechnungsdaten für das laufende Verfahren zu sichern.

Hintergrund der Klage sind Vorwürfe wettbewerbswidriger Bestpreisklauseln sowie überhöhter Provisionen, die den Hotels finanzielle Schäden verursacht haben sollen. Das erste Hauptverfahren wurde Ende Januar 2026 eingeleitet und Anfang Mai offiziell beim zuständigen Gericht eingereicht.

Booking hat Hotel Zugriff auf Rechnungen verwehrt

Brisant ist aus Sicht der Kläger, dass Booking im Jahr 2025 den Hotels ohne Vorankündigung den Zugriff auf ihre historischen Rechnungen gesperrt hatte. Diese Dokumente waren zuvor über die Extranet‑Konten frei zugänglich. Gleichzeitig verlangt Booking von den Hotels, genau diese Rechnungen zur Begründung individueller Schadenersatzansprüche vorzulegen.

Um diesen Widerspruch aufzulösen, beantragte die SHCA zusätzlich die Offenlegung weiterer Daten sowie die vorläufige Vernehmung von Führungskräften des Konzerns. Damit soll geklärt werden, warum den Hotels der Zugang zu den relevanten Unterlagen entzogen wurde. Aus Sicht des IHA stellt die nun angeordnete Beweissicherung einen wichtigen Schritt dar, um die Schadenersatzansprüche der Hotels im weiteren Verfahren durchzusetzen.

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