Das Sozialgericht Berlin hat das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg verpflichtet, ausstehende Pflegeleistungen in Höhe von 29.260 Euro sofort zu zahlen. Im Eilrechtsschutz entschied das Gericht zugunsten einer Berlinerin, deren bewilligte "Hilfe zur Pflege" über Monate nicht ausgezahlt worden war, weshalb sich beim ambulante Pflegedienst erhebliche Außenstände anhäuften. Der Entscheid könnte über Berlin hinaus Druck auf die Sozialhilfeträger ausüben, hofft der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (BAD).