"Konsequenzen für jahrelanges Fehlverhalten von Booking"
Für IHA-Geschäftsführer Tobias Warnecke (links) und IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe (rechts) bedeutet das Urteil im Streit mit Booking.com auch Genugtuung: Nach jahrelangem Rechtsstreit hat ein Gericht das Buchungsportal in die Schranken gewiesen. Im Interview mit Hotel vor9 ordnen sie die Entscheidung ein.
IHA
Tobias Warnecke und Markus Luthe im Landgericht Berlin (v.l.n.r)
Wie hoch war bei Ihnen die Anspannung vor der Urteilsverkündung?
Markus Luthe: Eine gewisse Grundanspannung ist vor einer so wichtigen Urteilsverkündung immer vorhanden. Die mündliche Verhandlung im Februar 2025 hatte aber schon darauf hingedeutet, dass sich die Richter am Landgericht Berlin an den Feststellungen des Bundeskartellamtes und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der letztinstanzlich feststellte, dass Booking.com mit seinen Bestpreisklauseln klar gegen Kartellrecht verstoßen hat, eher eng orientieren werden. Das ließ uns gestern schon zuversichtlich zur Urteilsverkündung gehen.
Welche Punkte aus der vorliegenden Begründung der Richter sind für Sie besonders wichtig?
Tobias Warnecke: Der zentrale Punkt der Klage, nämlich die Feststellung, dass Booking verpflichtet ist, den Schaden zu ersetzen, der den Hotelpartnern durch die Verwendung von weiten und engen Bestpreisklauseln in den Verträgen mit Booking entstanden ist, wurde vom Gericht bestätigt. Das ist ein wichtiger Erfolg.
Empfinden Sie ein Gefühl der Genugtuung und Gerechtigkeit?
Luthe: Ehrlich gesagt: Ja. Als Hotelverband setzen wir uns seit über 15 Jahren konsequent für faire Praktiken in der Online-Distribution ein. Die Abschaffung der Bestpreisklauseln stand dabei immer weit oben auf unserer Prioritätenliste. Gut, dass unsere Rechtsauffassung nun bestätigt wurde und sich Booking endlich ernsthaften Konsequenzen fürs jahrelange Fehlverhalten stellen muss.
Die Kommunikation von Booking bleibt ja weiterhin sehr speziell. Glaubt man den Ausführungen des Unternehmens, wurde mal wieder gar nichts entschieden. Das Spiel kennen Sie, oder?
Warnecke: Von diesen Nebelkerzen lassen wir uns schon lange nicht mehr beeindrucken, sondern gehen konsequent unseren Weg. Aber es ist schon erstaunlich, was wir auch diesmal wieder im Nachgang eines solchen Urteils auf Presseanfragen hin fachlich oder faktisch zurechtrücken mussten.
Wie geht es nun weiter mit der Berliner Klage? Wann und wie wird der Schadenersatzprozess gestartet?
Warnecke: Das Urteil des Landgerichts Berlin liegt uns schriftlich noch nicht vor. Sobald wir das Urteil in Gänze gewürdigt haben, werden wir mit unserem Anwaltsteam die weiteren Schritte besprechen.
Eigentlich könnten Sie jetzt entspannt in den Weihnachtsurlaub gehen. Aber in Amsterdam steht nächste Woche eine weitere wichtige Urteilsverkündung an. Worum geht es dort?
Luthe: Diesen Rechtsstreit vor dem Bezirksgericht (Rechtbank) Amsterdam hat Booking angezettelt, als das Unternehmen unvermittelt an seinem Firmensitz rund 300 deutsche Hotels darauf verklagte, Schadenersatzforderungen für die jahrelange Verwendung von Bestpreisklauseln zu unterlassen. Im Kern geht es um den gleichen Sachverhalt wie in der dann von uns beim LG Berlin eingereichten Klage für die restlichen Hotels aus unserer deutschen "daBeisein-Initiative" aus dem Jahr 2020.
In beiden Verfahren geht es letztlich um die Anwendung europäischen Kartellrechts. Das Amsterdamer Gericht hatte hierzu ja auch schon den Europäischen Gerichtshof angerufen, der im Herbst letzten Jahres unsere Rechtsauffassung bekräftigte. Das Bezirksgericht Amsterdam muss nun unter Berücksichtigung der EuGH-Entscheidung ebenfalls entscheiden, ob Booking im Grundsatz den Hotels gegenüber schadenersatzpflichtig ist.
Ihre Erwartungshaltung für das Urteil, können Sie schon etwas sagen?
Luthe: Wir sind unverändert zuversichtlich, zum Weihnachtsfest nur frohe Botschaften zu verbreiten!
Die Fragen stellte Pascal Brückmann