Zimmeranfrage ohne Preis ist nicht bindend
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass eine Zimmeranfrage per E‑Mail ohne Preisangabe kein verbindliches Angebot für einen Beherbergungsvertrag darstellt. In dem Fall hatte ein Hotel mehr als 10.000 Euro Schadensersatz verlangt, weil eine Firma reservierte Zimmer nicht nutzte. Das Gericht wies die Klage ab, denn ohne Preis fehle der Rechtsbindungswille, die Anfrage gilt nur als Bitte um Verfügbarkeitsprüfung und Angebotserstellung. OP-Online