Künftig gelten drei Schwellenwerte für Corona-Maßnahmen
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Die Bund-Länderkonferenz hat sich darauf geeinigt, dass die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz der Maßstab für das Inkrafttreten von Coronamaßnahmen sein wird. Bei Überschreiten des Schwellenwertes 3 soll flächendeckend 2G gelten. Bei Überschreiten des Wertes 6 sollen für Geimpfte und Genesene Testnachweise oder andere Maßnahmen inkrafttreten. Ab dem Wert 9 können die Länder Kontaktbeschränkungen oder Einschränkungen und Verbote von Veranstaltungen aussprechen. Tagesschau