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6. Juli 2020 | 07:00 Uhr
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Mehrwertsteuerregelung bei Hotelfrühstück sorgt für Ärger

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Dietmar Dahmen: Reiten Sie den Hai des Wandels

Visionär und Top-Speaker Dietmar Dahmen inspiriert mit radikaler Kundenzentrierung und Transformation. Entdecken Sie, wie Hotels den „Hai des Wandels“ sicher reiten. Live beim QR REDEBEDARF „NextGuest: data. travel. future.“ am 23. Oktober 2025 in Frankfurt – kostenfrei für Hoteliers! Information & Anmeldung  

Das Finanzministerium erlaubt es den Finanzämtern, den wertmäßigen Anteil von Getränken beim Hotelfrühstück und anderen Kombiangeboten aus Speisen inklusive Getränken, beispielsweise Buffet oder All-inclusive-Angebote, pauschal mit 30 Prozent festzulegen. Für Getränke gilt ab Juli der Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent. Der Dehoga Bayern hält die 30 Prozent für deutlich zu hoch gegriffen. Als Ausweg bleibt den Hoteliers nur die Vorlage einer konkreten Kalkulation. Tageskarte

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