Mehrwertsteuerregelung bei Hotelfrühstück sorgt für Ärger
Das Finanzministerium erlaubt es den Finanzämtern, den wertmäßigen Anteil von Getränken beim Hotelfrühstück und anderen Kombiangeboten aus Speisen inklusive Getränken, beispielsweise Buffet oder All-inclusive-Angebote, pauschal mit 30 Prozent festzulegen. Für Getränke gilt ab Juli der Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent. Der Dehoga Bayern hält die 30 Prozent für deutlich zu hoch gegriffen. Als Ausweg bleibt den Hoteliers nur die Vorlage einer konkreten Kalkulation. Tageskarte