Mietrecht vor Anpassung an Corona-Bedingungen
Die Bund-Länder-Runde hat am Sonntag festgestellt, dass die behördlich ausgesprochenen Beschränkungen eine "Veränderung der Geschäftsgrundlage" sein können. Das kann zu einer Lastenverteilung der Auswirkungen zwischen Mieter und Vermieter führen, was laut Justizministerin Lambrecht jedoch nicht automatisch einen Anspruch auf Mietminderung bedeute: "Natürlich müssen immer der Einzelfall und die konkreten vertraglichen Vereinbarungen geprüft werden." Tageskarte