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15. Dezember 2020 | 07:00 Uhr
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Mietrecht vor Anpassung an Corona-Bedingungen

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Dietmar Dahmen: Reiten Sie den Hai des Wandels

Visionär und Top-Speaker Dietmar Dahmen inspiriert mit radikaler Kundenzentrierung und Transformation. Entdecken Sie, wie Hotels den „Hai des Wandels“ sicher reiten. Live beim QR REDEBEDARF „NextGuest: data. travel. future.“ am 23. Oktober 2025 in Frankfurt – kostenfrei für Hoteliers! Information & Anmeldung  

Die Bund-Länder-Runde hat am Sonntag festgestellt, dass die behördlich ausgesprochenen Beschränkungen eine "Veränderung der Geschäftsgrundlage" sein können. Das kann zu einer Lastenverteilung der Auswirkungen zwischen Mieter und Vermieter führen, was laut Justizministerin Lambrecht jedoch nicht automatisch einen Anspruch auf Mietminderung bedeute: "Natürlich müssen immer der Einzelfall und die konkreten vertraglichen Vereinbarungen geprüft werden." Tageskarte

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