Müssen Behörden bei angeordneter Schließung entschädigen?
Dietmar Dahmen: Reiten Sie den Hai des Wandels
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Rechtsanwalt Michael Falter von der Wirtschaftskanzlei DWF bejaht das: "Die Entschädigungsregeln des Infektionsschutzgesetzes sehen dies eindeutig vor." Die Schließungen seien dabei zweifelsfrei rechtmäßig. Doch letztendlich sei der Geschädigte finanziell so zu stellen, wie er ohne die Anordnung zur Schließung stehen würde. AHGZ