Santé-Royale-Betreiber will zwei Millionen Schadensersatz
Urteilsspruch im Rechtsstreit zwischen dem Betreiber des Hotels "Santé Royale" und der thüringer Stadt Bad Langensalza durch den Bundesgerichtshof. Er bestätigte, dass die städtische Tochtergesellschaft Kur und Tourismus Bad Langensalza (KTL) den Zehn-Jahres-Vertrag mit dem Hotel unrechtmäßig gekündigt hat. Nun fordert der Betreiber zwei Millionen Euro Schadensersatz.
Der Streit zwischen Betreiber Stefan Kiefer und der Stadt zieht sich bereits über Jahre hin und umfasst zahlreiche Klagen und Gegenklagen, wie die Thüringer Allgemeine (Abo) berichtet. Die Stadt hatte den Vertrag zweimal gekündigt, zuletzt durch die KTL, die auch die Therme betreibt. Der Konflikt drehte sich um den Pauschalpreis, den der Hotelbetreiber pro Übernachtungsgast an das städtische Unternehmen zahlen sollte, welcher von 2,10 Euro auf zuletzt 4,20 Euro stieg.
Ein weiterer Streitpunkt war der Bademantelgang, den Kiefer baute und den die Stadt für 400.000 Euro übernehmen sollte. Ein Gerichtsurteil verpflichtete die Wohnungsbaugesellschaft (WBL) zur Zahlung von 490.000 Euro.
Das "Santé Royale" wurde 2017 eröffnet und mit über 20 Millionen Euro vom Freistaat subventioniert. Das Hotel verfügt über 130 Zimmer. In unmittelbarer Nachbarschaft zum Hotel befindet sich die Friederiken-Therme Bad Langensalza. Gäste des Hotels erreichen diese über besagten Bademantelgang. Das Sante Royal stützt sich vor allem auf den Direktvertrieb, wird aber auch unter anderem von Rewe Reisen, Globista oder Reisen Aktuell vermarktet.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs soll nun die Grundlage für Kiefers Schadensersatzforderung bilden, die er auf zwei Millionen Euro erhöht hat, so die Thüringer Allgemeine. Kiefers Anwalt und der Anwalt der KTL führten jedoch Gespräche über einen möglichen Vergleich, einschließlich einer Vertragsverlängerung über 2027 hinaus.
Pascal Brückmann