Starkoch Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis

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Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist die Verurteilung von Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung in 21 Fällen "überwiegend rechtskräftig". Die Revision des Kochs blieb "überwiegend erfolglos". Das Landgericht München I hatte den Angeklagten im Oktober zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Spiegel