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12. Februar 2015 | 12:16 Uhr
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Steuervergünstigungen für Jugendherbergen nicht rechtswidr

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Geheimtipp: So verschwenden Sie erfolgreich Ihr Geld

Wer noch immer klassische Telefone im Hotelzimmer nutzt, kann sein Geld auch gleich verbrennen. Es gibt nicht nur kostengünstigere Alternativen, sondern auch Wege, wie Sie Telefonie mit Umsatzsteigerung verbinden. Wir zeigen Ihnen, wie das geht. Alternative finden 

Steuervergünstigungen für Jugendherbergen nicht rechtswidrig? Einer vorläufigen Einschätzung der EU-Wettbewerbshüter zufolge dürfen gesetzlich geregelte Vorteile, die aus der Zeit vor den Römischen Verträgen 1958 stammen, nicht angetastet werden. Oliver Winter, Geschäftsführer der A&O-Hostels, hatte Klage in Brüssel eingereicht. Die mietfreie Überlassung von Gebäuden werde geprüft. AHGZ

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