Steuervergünstigungen für Jugendherbergen nicht rechtswidr
Steuervergünstigungen für Jugendherbergen nicht rechtswidrig? Einer vorläufigen Einschätzung der EU-Wettbewerbshüter zufolge dürfen gesetzlich geregelte Vorteile, die aus der Zeit vor den Römischen Verträgen 1958 stammen, nicht angetastet werden. Oliver Winter, Geschäftsführer der A&O-Hostels, hatte Klage in Brüssel eingereicht. Die mietfreie Überlassung von Gebäuden werde geprüft. AHGZ