Vorsicht bei Verwendung von Fotos, Filmen und Musik
Auch vermeintlich öffentliche Motive können urheber- oder eigentumsrechtlich geschützt sein, wie das Urteil des Oberlandesgerichts Köln bei der Verwendung eines Fotos aus dem Inneren des Kölner Doms zeigt. Werden solche Bilder für Werbung genutzt, kann Schadenersatz in Höhe einer fiktiven Lizenzgebühr drohen. Von weiteren Beispielen aus aktueller Rechtsprechung berichtet Tophotel.