Verwirrung um Impfstatus-Abfrage in Baden-Württemberg
Dietmar Dahmen: Reiten Sie den Hai des Wandels
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Das Sozialministerium des Landes vertritt die Auffassung, dass es den Beschäftigten freistehe, im Fall einer Corona-Quarantäne dem Arbeitgeber Auskunft über seinen Impfstatus zu geben. "Tut er dies nicht, dann muss sich der Arbeitnehmer aber bewusst sein, dass er Gefahr läuft, keinen Lohn für den Zeitraum der Absonderung zu erhalten", erklärte Uwe Lahl, Ministerialdirektor im Sozialministerium. Der Datenschutzbeauftragte des Landes Stefan Brink hingegen hält grundsätzlich gar nichts davon, Privatunternehmen die Möglichkeit zu geben, sensible Gesundheitsdaten abzufragen. Rhein-Neckar-Zeitung